Unsere Dienstleistung

Zielsetzung ist die Realisation der offenen Ausstände unserer Kunden, unter Zuhilfenahme der ordentlichen Rechtsmittel auf Grund der bestehenden Gesetzgebung (SchKG = Schuldbetreibung- und Konkursgesetz), sofern auf gütlichem Weg keine Verständigung gelingt.

Und dies zu fairen Konditionen!

 

Unser Arbeitsgebiet umfasst:

  • Durchführung des Betreibungsverfahrens in der ganzen Schweiz + im Ausland
  • Einleitung von Forderungsprozessen (Vertretung vor Friedensrichter/Bezirksgerichten Schlichtungsbehörde und Mietgericht)
  • Forderungseingaben in Nachlass- /Konkursverfahren
  • Vertretung an Gläubigerversammlung
  • Mietzinsinkasso / Zwangsräumungsanträge etc.

 

Wie gehen wir vor?

 

Nach Eingang des Mandates wird die Schuldnerschaft überprüft. Liegen Negativdaten vor, besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen.

  • Erster Schritt: 
    Als allererstes senden wir dem Schuldner eine Zahlungsaufforderung und versuchen den geschuldeten Betrag auf gütlichem Weg einzufordern.
    Bereits das Einschalten einer dritten Partei kann eine Zahlung auslösen.
  • Nicht jeder Schuldner ist selbst schuld.
    Schuldner können auch durch Fremdverschulden in die Misere gelangen. Ein gezieltes zugehen auf die Schuldnerschaft ist daher wichtig. Wo angebracht schliessen wir mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung ab und überwachen diese.
    Über Zahlungseingänge informieren wir Sie laufend.
  • Keine gütliche Einigung?
    Nach Überprüfung der Schuldnerschaft (Sitz, Rechtsform, tatsächlich haftender Schuldnerschaft etc.) und sollte keine gütliche Einigung möglich sein, erfolgt die rechtliche Geltendmachung. Betreibungs- und Gerichtsverfahren bis zum Erfolg, bez. Erhalt eines Forderungstitels (Verlustschein).
  • Resultat Verlustschein
    Resultierte aus dem Betreibungsverfahren ein Verlustschein, müssen Sie die Forderung nicht abschreiben. Wir überwachen die Schuldnerschaft weiterhin. Verlustscheine verjähren erst nach Ablauf von 20 Jahren.
  • Sie kennen immer den Status Ihrer offenen Forderungen
    Eine laufende Orientierung über Ihre Inkasso-Mandate betrachten wir als Selbstverständlichkeit.

 Was Sie sonst noch wissen sollten

  • Ist die Adresse/Domizil der Schuldnerschaft unbekannt recherchieren wir und versuchen auf verschiedensten Wegen den Schuldner zu finden.
  • Jedes Inkasso-Mandat wird nach einer genauen Überprüfung Ihrer Schuldnerschaft individuell bearbeitet.
  • Wir arbeiten seriös und hundertprozentig in Ihrem Interesse.
  • Auch bei Gerichtsverfahren können Sie auf uns zählen. Wir verfügen über das notwendige Know-how und gute Verbindungen. Wo wir gemäss der Zivilprozessordnung zugelassen sind, betreuen wir Sie auch vor den zuständigen Gerichten.

 Warum zahlen Schuldner wenn wir eingreifen?

Ist eine dritte Partei involviert merken die Schuldner, dass die unbezahlten Rechnungen nicht vergessen wurden und diese Unterlassung Folgen haben kann. Das spornt bereits viele an, die Schuld rasch zu begleichen.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

 

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